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Geschäfts- und Spielbedingungen im Sportpark Nord

 

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den

Aufenthalt im Sportpark Nord so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden

Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf

möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer

unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich

hier Wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter

Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden

"Spielregeln" zu erinnern.

 

I. Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung

Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher

zum Sportpark Nord gehörenden Sportanlagen (Squash- und Badmintonplätze,

Fitness- und Gymnastikräume, Umkleide- und Sanitärräume, Gastronomieräume, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze).

Alle Sportflächen dürfen - ausschließlich von den Nutzern und nur zur Ausübung des

jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln -

ausschließlich in Sportkleidung (nicht mit freiem Oberkörper) benutzt werden. Im

Squash- und Badmintonbereich dürfen nur helle, bzw. non-marking-Sohlen

verwendet werden.

In den Sportbereichen sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen und

Trinken nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Grundsätzlich sind Tiere nicht erlaubt.

Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene

Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Anlagennutzer

auszulegen.

 

II. Buchungen

Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der

nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche

Buchung vorgenommen hat.

Die Buchung von Einzelleistungen ist sowohl schriftlich als auch

mündlich/fernmündlich verbindlich. Anmietungen im Rahmen eines angebotenen

Sommer-/Winter-/Ganzjahresabonnements können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden.

 

III. Mietpreise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl

durch Aushang bekannt gemacht sind wie auch am Counter zum Mitnehmen

bereitliegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte

Mietpreis ist vor Inanspruchnahme der Leistung in voller Höhe zu entrichten, sofern

nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.

 

IV. Absagen

Absagen von Courts oder Reservierungen müssen 24 Std. vor gebuchtem Termin

erfolgen. Ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Bitte notieren Sie sich

die Ihnen zugeteilte Absagenummer für eventuelle Rückfragen.

 

V. Öffnungs- und Spielzeiten

Die generellen Öffnungszeiten der Anlage bzw. einzelner Bereiche und deren

Einschränkungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aushängen.

Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Spielplätze

vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus

besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonst. Veranstaltungen etc.) gegen

Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.

Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach

Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der

Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn - maßgebend sind die Uhren der Anlage

- möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt

werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils

gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.

 

VI. Racketunterricht

Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen Sie bitte den

entsprechenden Bedingungen und Preislisten.

Die auf der Anlage freiberuflich tätigen Fitness- und Racketsportlehrer geben ihre

Preise nach jeweils aktueller Angebotsliste bekannt. Die Verwaltung wird nur als

Vermittler tätig. Die Platzgebühren sind am Counter zu bezahlen, das Trainerhonorar

ist direkt an den jeweiligen Trainer zu entrichten. Trainings- und Lehrveranstaltungen

dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen Zustimmung durchgeführt

werden; Veranstaltungen ohne eine solche schriftliche Zustimmung sind nicht

erlaubt.

 

VII. Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, der Betreiber, dessen

Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich

Folge zu leisten.

 

VIII. Haftung

Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unsere Leistung nicht

erbringen, so entsteht Ihnen kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Ausfallzeiten

können jedoch nachgeholt werden. Dies gilt auch für Schließungen im Falle von

Instandsetzungs- oder Erweiterungsarbeiten.

Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der

Benutzung unserer Einrichtungen - gleich welcher Art - entstehen, beschränkt sich

auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung,

Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.

Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur

Verwahrung.

Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend

mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon

unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

IX. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen

notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der

Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen

Mietpreises oder des Mitgliedsbeitrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein

Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene

Nutzung besteht nicht.

Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen

Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

X. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen

rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die

den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten

erreichen.

 

XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der

Vertragspartner ist - vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen - das für den

Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.

 

Stand 01. Juni 2006




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