Geschäfts- und Spielbedingungen im Sportpark Nord
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den
Aufenthalt im Sportpark Nord so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden
Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf
möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer
unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich
hier Wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter
Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden
"Spielregeln" zu erinnern.
I. Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung
Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher
zum Sportpark Nord gehörenden Sportanlagen (Squash- und Badmintonplätze,
Fitness- und Gymnastikräume, Umkleide- und Sanitärräume, Gastronomieräume, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze).
Alle Sportflächen dürfen - ausschließlich von den Nutzern und nur zur Ausübung des
jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln -
ausschließlich in Sportkleidung (nicht mit freiem Oberkörper) benutzt werden. Im
Squash- und Badmintonbereich dürfen nur helle, bzw. non-marking-Sohlen
verwendet werden.
In den Sportbereichen sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen und
Trinken nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Grundsätzlich sind Tiere nicht erlaubt.
Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene
Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Anlagennutzer
auszulegen.
II. Buchungen
Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der
nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche
Buchung vorgenommen hat.
Die Buchung von Einzelleistungen ist sowohl schriftlich als auch
mündlich/fernmündlich verbindlich. Anmietungen im Rahmen eines angebotenen
Sommer-/Winter-/Ganzjahresabonnements können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden.
III. Mietpreise
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl
durch Aushang bekannt gemacht sind wie auch am Counter zum Mitnehmen
bereitliegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte
Mietpreis ist vor Inanspruchnahme der Leistung in voller Höhe zu entrichten, sofern
nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
IV. Absagen
Absagen von Courts oder Reservierungen müssen 24 Std. vor gebuchtem Termin
erfolgen. Ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Bitte notieren Sie sich
die Ihnen zugeteilte Absagenummer für eventuelle Rückfragen.
V. Öffnungs- und Spielzeiten
Die generellen Öffnungszeiten der Anlage bzw. einzelner Bereiche und deren
Einschränkungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aushängen.
Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Spielplätze
vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus
besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonst. Veranstaltungen etc.) gegen
Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach
Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der
Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn - maßgebend sind die Uhren der Anlage
- möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt
werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils
gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.
VI. Racketunterricht
Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen Sie bitte den
entsprechenden Bedingungen und Preislisten.
Die auf der Anlage freiberuflich tätigen Fitness- und Racketsportlehrer geben ihre
Preise nach jeweils aktueller Angebotsliste bekannt. Die Verwaltung wird nur als
Vermittler tätig. Die Platzgebühren sind am Counter zu bezahlen, das Trainerhonorar
ist direkt an den jeweiligen Trainer zu entrichten. Trainings- und Lehrveranstaltungen
dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen Zustimmung durchgeführt
werden; Veranstaltungen ohne eine solche schriftliche Zustimmung sind nicht
erlaubt.
VII. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, der Betreiber, dessen
Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich
Folge zu leisten.
VIII. Haftung
Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unsere Leistung nicht
erbringen, so entsteht Ihnen kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Ausfallzeiten
können jedoch nachgeholt werden. Dies gilt auch für Schließungen im Falle von
Instandsetzungs- oder Erweiterungsarbeiten.
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der
Benutzung unserer Einrichtungen - gleich welcher Art - entstehen, beschränkt sich
auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung,
Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.
Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur
Verwahrung.
Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend
mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon
unverzüglich Mitteilung zu machen.
IX. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen
notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der
Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen
Mietpreises oder des Mitgliedsbeitrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein
Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene
Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen
Ansprüchen bleibt vorbehalten.
X. Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen
rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die
den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten
erreichen.
XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der
Vertragspartner ist - vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen - das für den
Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Stand 01. Juni 2006